A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ProLamps AG, 5200 Brugg AG, Schweiz und ihren Kunden im Rahmen der nachfolgend umschriebenen ätigkeitsbereiche:
a) Verkauf von Leuchten aller Art und damit zusammenhängendem Zubehör;
b) Lieferungen von Verkaufsprodukten und eine allfällige Montage derselben Lieferung;
c) Erbringung von Dienstleistungen aller Art, namentlich Projektdienstleistungen,
d) Lichtplanungen, Beratungen.

1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der in Ziffer 1.1 beschriebenen Rechtsbeziehungen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Davon abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von ProLamps AG ausdrücklich und explizit schriftlich offeriert oder akzeptiert werden.

1.3 Mit dem Eingehen einer Rechtsbeziehung mit ProLamps AG, namentlich dem Abschluss eines Vertrages, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Rechtsbeziehung durch diese AGB geregelt wird.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden, wie etwa Einkaufs- oder Submissionsbestimmungen oder Abänderungen dieser AGB, sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen, sofern ProLamps AG diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden einer Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ beigelegt oder ProLamps AG anderweitig mitgeteilt worden sind.

2.1 Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von der ProLamps AG sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.

2.2 Bestellungen, Aufträge und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsabschluss.

2.3 Soweit eine Offerte von der ProLamps AG nicht explizit für verbindlich erklärt wurde, kommt ein Vertrag mit der ProLamps AG erst mit Zustimmung durch die ProLamps AG zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestell- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, durch Lieferung oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch ProLamps AG.

2.4 Im Fall einer verbindlichen Offerte von ProLamps AG erfolgt der Vertragsabschluss erst mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.

2.5 Nach Vertragsabschluss können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen.

ProLamps AG ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. ProLamps AG kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritte, wie z.B. bei verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden vorgeschlagener Änderungen, bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritter oder aufgrund von neuen Erkenntnissen oder geltender Sicherheitsbestimmungen, zu Terminverschiebungen kommen, für welche ProLamps AG nicht haftet.

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum zu begleichen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.

4.2 Soweit der Kunde zur Vorleistung und/oder zur Leistung von Akontozahlungen verpflichtet ist, ist ProLamps AG erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.

4.3 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist beglichen, sind ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 6% sowie Mahngebühren geschuldet, ohne, dass eine weitere Verzögerung in der Ausführung nötig wäre. ProLamps AG ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen.

4.4 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

5.1 ProLamps AG oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an Angebots-, Projekt-, und Ausführungsunterlagen, Beschreibungen, Plänen, Skizzen, Abbildungen, Muster, Dokumenten, Datenträgern und sonstigen technischen Unterlagen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen, eingeschlossen Patent-, Urheberoder andere Immaterialgüterrechte. Alle genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie an ProLamps AG zurückzugeben. Der Kunde anerkennt diese Rechte von der ProLamps AG bzw. deren Lizenzgebern.

5.2 ProLamps AG bestätigt, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Verkaufsgegenstände und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von ProLamps AG, keine Rechte Dritter verletzen. ProLamps AG übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Verkaufsgegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.

5.3 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen.

6.1 Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet ProLamps AG in keinem Fall für:
a) leichte Fahrlässigkeit;
b) indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
c) nicht realisierte Einsparungen;
d) Schäden aus Lieferungen oder Dienstleistungen, insbesondere wenn sie infolge ausbleibender oder verspäteter Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden entstanden sind; sowie
e) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von ProLamps AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

6.2 ProLamps AG haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet ProLamps AG nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Verkaufsgegenstände oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

B VERKÄUFE und LIEFERUNGEN

7.1 Alle Preise für Leuchten verstehen sich exkl. Leuchtmittel, soweit es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.

7.2 Unterschreitet der Versandwert einer Bestellung den Nettobetrag von CHF 100.– wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- in Rechnung gestellt.

7.3 Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können dem Interessenten mit einem Stundenansatz von CHF 120.-/Std. in Rechnung gestellt werden, wenn daraufhin keine entsprechende Bestellung erfolgt.

8.1 ProLamps AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

8.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen an das Domizil oder an die Baustelle des Kunden. Der Transport erfolgt zu Lasten des Kunden.

8.3 Die Lieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Kunde stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

8.4 Die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Kunden gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

8.5 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.

10.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen.

10.2 Spezialanfertigungen, nicht lagernde oder abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

10.3 Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben.

10.4 Ist retournierte Ware beschädigt, werden die Instandstellungsarbeiten dem Kunden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial oder Originalverpackung sind ebenfalls vom Kunden zu bezahlen.

10.5 In sämtlichen Verkaufspreisen sind allfällige vergezogene Recycling-Gebühren (vRG) bereits enthalten.

Der Kunde hat die Lieferung nach Ankunft umgehend zu prüfen. Er hat ProLamps AG Minderoder Falschlieferungen sowie allfällig festgestellte Mängel am Verkaufsprodukt innert 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies, so gilt die Lieferung bzw. das Verkaufsprodukt als genehmigt und vertragsgemäss erfüllt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die auch bei der sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren.

12.1 Die Garantie für Produkte, die von ProLamps AG vertrieben werden, betragen 5 Jahre ab Liederdatum soweit nichts anderes vermerkt ist. Ausgenommen sind Verschleissteile wie konventionelle LED-Leuchtmittel oder Notlicht-Batterien. Bei LED-Leuchten sind auch die LED Teil der Garantie, sofern die mittlere Nennausfallrate überstiegen wird (>0.2% / 1’000 Betriebsstunden) oder der Lichtstromrückgang grösser ist als 30% / 50’000 Betriebsstunden. Die Garantie beschränkt sich auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Ausführungsfehler seitens ProLamps AG zurückzuführen sind. Bei Ersatz defekter Leuchten oder Komponenten beginnt die Garantiedauer weder für die Ersatzleuchten noch für die Ersatzkomponenten neu zu laufen.

12.2 Tritt ein Garantiefall ein, so liegt es im Ermessen von ProLamps AG, das mangelhafte Produkt zu reparieren, durch ein gleichwertiges Produkt auszutauschen oder eine Preisminderung zu gewähren.

12.3 Jede weitere Garantieleistung oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.

12.4 Ebenso besteht keine Garantie für Material, an dem vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder für das die Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten wurden.

12.5 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Kunden hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Kunden.

12.6 Mit der Ausnahme von Preisminderungen setzt jegliche Garantie im Übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt und franko ProLamps AG zugestellt wird.

12.7 Folgende Informationen zur Lebensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen abhängig. Leuchten sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden) und von den Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Angabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht üblicherweise in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50’000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebensdauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen StandardBetriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Im Übrigen wird auf die produktspezifischen Angaben in den Produktdatenblättern von ProLamps AG bzw den jeweiligen Herstellern verwiesen.

12.8 Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED-Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Solche Abweichungen entstehen durch die Veralterung der Halbleiter und sind dadurch nicht zu bemängeln und zu akzeptieren

C DIENSTLEISTUNGEN

13.1 Die Beschreibung von Art und Umfang der von ProLamps AG zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt im jeweiligen Vertrag und/oder im jeweiligen Dienstleistungsspezifikationsblatt und/oder in der Auftragsbestätigung und/oder in verbindlichen Projektangeboten.

13.2 Vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien fallen folgende Leistungen nicht unter die Basisleistungen und sind vom Kunden separat zu entschädigen (nicht abschliessende Aufzählung):
– Planungskosten;
– Materialkosten, insb. Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Lampen etc.;
– Softwareupgrades, Funktionserweiterungen;
– Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete;
– Transportkosten;
– Reisekosten;
– Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 18.00 Uhr);
– die Behebung von Mängeln, die nicht durch ProLamps AG gelieferte Produkte verursacht wurden (z.B. schadhafte oder fehlende elektrische Leitungen, defekte Steuerungs- und Hauptsicherungen, Brandschäden, Wasserschäden oder andere Ursachen, die ausserhalb der Kontrolle von ProLamps AG liegen);
– die durch einen Fehler in der Montage, welche nicht durch ProLamps AG durchgeführt wurde, verursacht wurden;
– die durch Missbrauch, falsche Benutzung oder durch Beschädigung der von ProLamps AG gelieferten Produkte entstanden sind;
– die durch die Nutzung von Software in Verbindung mit Produkten entstanden sind und die Software und/ oder die Produkte nicht von ProLamps AG geliefert wurden;
– die durch Veränderung, Reparatur oder sonstige Eingriffe durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden;
– die durch einen Verstoss des Kunden gegen die Bestimmungen des zwischen ihm und ProLamps AG geschlossenen Vertrages und/oder dieser AGB verursacht wurden. Für Zusatzleistungen kann ProLamps AG nach eigenem Ermessen die Vorauszahlung oder Akontozahlungen verlangen.

ProLamps AG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen

15.1 Der Kunde hat die Ergebnisse der Dienstleistungen nach Erbringung umgehend zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Ergebnisse der Dienstleistungen als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren.

15.2 Werden Mängel erst später erkennbar, muss die schriftliche Anzeige bei ProLamps AG innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung erfolgen, ansonsten die Dienstleistung auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.

15.3 Die von der ProLamps AG allenfalls zu erbringender Gewährleistung besteht ausschliesslich in Nachbesserungsarbeiten, es sei denn, die Nachbesserung verursache ProLamps AG unverhältnismässig hohe Kosten. In diesem Fall besteht die Gewährleistung in einer Preisreduktion (Minderung). Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) ist ausgeschlossen.

15.4 Bei Eingriffen bzw. Änderungen der Anlage durch den Kunden oder Dritten, bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Betriebsanleitungen enthalten) oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen entfallen jegliche Mängelrechte des Kunden und jede Ersatzpflicht von ProLamps AG ist ausgeschlossen.

16.1 Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen, Dienstleistungsangeboten, Preislisten etc. von ProLamps AG.

16.2 Die Vergütung der Basisdienstleistungen erfolgt, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, für Projektdienstleistungen und für Kundendienstleistungen (Störungs-, Reparatur- oder Änderungseinsätze) zum Stundenansatz gemäss Dienstleistungsangebot nach Aufwand (Stundenansatz). Für Wartungsverträge wird ein jährlich zu Beginn eines jeden Vertragsjahres im Voraus zu bezahlendem Betrag vereinbart (Jahresvergütung). Zusatzleistungen werden, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung gestellt.

16.3 Für Dienstleistungen, welche ProLamps AG ausserhalb der Normalarbeitszeiten erbringt, werden, vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien, folgende Zuschläge in Rechnung gestellt:
– MO bis FR, 18:00 bis 23:00 Uhr: 25 %
– MO bis FR, 23:00 bis 06:00 Uhr: 50 %
– SA: 50 %
– SO und Feiertage: 100 %
16.4 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, in Schweizer Franken, sofern nicht abweichend vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

17.1 Der Kunde verpflichtet sich, an der vertragsgegenständlichen Anlage keine Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch Dritte durchführen zu lassen, es sei denn, ProLamps AG habe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

17.2 Für die Erfüllung der Dienstleistung hat der Kunde ProLamps AG eine anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen.

17.3 Der Kunde hat ProLamps AG die Durchführung der Dienstleistung zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb, Scherhebebühne usw. zur Verfügung.

17.4 Alle Anlagenteile müssen für ProLamps AG bzw. dessen Servicepersonal frei zugänglich sein. ProLamps AG behält sich vor, Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stellen, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugänglich sind und Demontagearbeiten erforderlich sind.

17.5 Der Kunde ist auf Anfrage von ProLamps AG verpflichtet, die gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Erfüllung der Dienstleistung ausser Betrieb zu setzen.

17.6 Der Kunde hat ProLamps AG unverzüglich über sämtliche wesentlichen Umstände zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Erfüllung der Dienstleistung betreffen.

17.7 Der Kunde ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lückenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Störungseinsatz muss eine möglichst präzise Fehlerbeschreibung enthalten sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers.

17.8 Wurde zwischen dem Kunden und ProLamps AG zur Durchführung von Dienstleistung ein Termin vereinbart und konnten diese Dienstleistungen aus Gründen, die nicht in der Sphäre von ProLamps AG liegen, nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde ProLamps AG alle dadurch entstandenen, vergeblichen Aufwendungen (Zeitaufwand, Spesen, Kosten der An- und Abreise etc.) zu ersetzen.

17.9 Sind bei der Erfüllung der Dienstleistung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Kunde verpflichtet, ProLamps AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Servicepersonals von ProLamps AG erforderlich sein, so gehen diese auf Kosten des Kunden. ProLamps AG ist darüber hinaus berechtigt, dem Kunden Zeitaufwand samt Spesen und Fahrtkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

D SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Vorbehältlich anderslautender Bestimmung in diesen Bedingungen oder expliziter Vereinbarung im Vertrag, darf eine Partei die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise an Dritte übertragen, wobei die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigert oder verzögert werden
darf.

ProLamps AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen ProLamps AG und dem Kunden.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

21.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ProLamps AG unterstehen Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.

21.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von ProLamps AG. Es steht ProLamps AG jedoch frei, alternativ das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.